Flughafen München

Integrierter Bericht 2024

Governance: verantwortungsvolle Unternehmensführung

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist ein zentraler Anspruch unserer Geschäftstätigkeit. Wir bekennen uns zu international anerkannten Normen, Leitsätzen und Prinzipien. Dazu zählen insbesondere die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Konventionen der Vereinten Nationen, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Wir üben unsere Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig in Deutschland aus, wo der Schutz der Menschenrechte gesetzlich verankert ist. Bei der Ausschreibung von internationalen Leistungen finden nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung. Dies dokumentieren wir bei Vertragsabschlüssen sorgfältig.

sustainabledevelopment.un.org

Code of Conduct: wesentliche Grundsätze für alle Mitarbeitenden

Bei unserer Geschäftstätigkeit orientieren wir uns an unserem Code of Conduct. Darin sind die wesentlichen Grundsätze und Regeln des Handelns sowie die Maßstäbe, die wir im Umgang mit Geschäftspartnern und Stakeholdern setzen, zusammengefasst. Der Code of Conduct bildet seit Mai 2022 den obersten Orientierungsrahmen für die Geschäftsführung, alle Führungskräfte und Mitarbeitenden. Er enthält die grundlegenden Prinzipien und Regeln für ein verantwortungsvolles und ethisches Verhalten gegenüber Personen innerhalb und außerhalb des Konzerns. Wir verpflichten uns darin, die nationalen und internationalen Gesetze, die staatlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben sowie die unternehmensinternen Regelungen einzuhalten. Der Code of Conduct schließt auch den Anspruch des Flughafens München an seine Lieferanten mit ein, in der gesamten Lieferkette keine Menschenrechte, international anerkannten Arbeitsstandards oder umweltbezogene Verpflichtungen zu verletzen.

Code of Conduct

Lieferkettengesetz: neue Online-Anwendung

Das im Jahr 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat das Ziel, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern. Es definiert die Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten. Bei der Umsetzung der LkSG-Anforderungen in unserem Unternehmen verfolgen wir einen mehrstufigen Ansatz, um sowohl die Rechtssicherheit als auch die Effizienz der Einkaufsprozesse sicherzustellen. In allen neuen Ausschreibungs- und Vertragsdokumenten verpflichten wir die Bietenden beziehungsweise die Vertragspartner zur Einhaltung aller LkSG-Anforderungen durch die standardmäßige Einbindung der Code-of-Conduct-Klausel. Zusätzlich legen wir in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich bei Ausschreibungen mit erhöhtem Risikopotenzial bezüglich menschenrechtlicher oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten zusätzliche Kriterien für die Leistungsanforderungen fest, um diese Risiken zu minimieren. Wenn während der Leistungsphase Risiko- oder Verdachtsfälle auftreten, prüfen wir die Einzelfälle. Die Abteilungen Einkauf und Compliance sowie das strategische Nachhaltigkeitsmanagement vereinbaren die Maßnahmen zur Minimierung dieser potenziellen Risiken entlang der Lieferketten und legen sie dem quartalsweise tagenden LkSG-Risikoboard vor.

Um die Sorgfaltspflichten aus dem LkSG weiterhin rechtssicher, vollständig und effizient dokumentieren zu können, haben wir nach Empfehlung des LkSG-Risikoboards 2024 eine softwarebasierte Anwendung implementiert. Diese bildet sowohl die interne als auch die externe Risikoanalyse sowie die Berichtspflichten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle rechtssicher ab. Zusätzlich werden durch ein Medien-Screening potenzielle kritische Nachrichten unserer Lieferanten überwacht zur frühzeitigen Risiko-Erkennung. Eine Verfahrensordnung für ein Beschwerdeverfahren zu LkSG-Belangen ist auf unserer Internetseite veröffentlicht. Zudem gibt es die Möglichkeit, Verstöße gegen das LkSG an eine interne Meldestelle zu berichten.

Die externe Risikoanalyse zeigt keine hohen Risikopotenziale auf. Über die Plattform Integrity Next wurden die potenziellen Risiken der unmittelbaren Lieferanten sowohl nach länderspezifischen als auch nach branchenspezifischen Risikofaktoren systematisch bewertet. Die länderspezifischen Risiken sind als gering einzustufen, da 94 Prozent der unmittelbaren Lieferanten aus Deutschland sowie 97 Prozent aus der EU stammen. Warengruppen, die ein potenziell erhöhtes Branchenrisiko bergen, beschaffen wir in Ländern mit geringem Risikopotenzial. Das Ergebnis der abstrakten und der konkreten Risikoanalyse zeigt, dass der Anteil an Lieferanten mit einem erhöhtem Risikopotenzial unter einem Prozent liegt. Maßnahmen zur Risikominimierung wie zum Beispiel das Einholen von Selbstauskünften und relevanten Zertifikaten leiten wir je nach Risikoklasse und Höhe des Einkaufsvolumens ab.

Menschenrechte: Fairness in internationalen Beziehungen

Das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der EU gelten unmittelbar und ausnahmslos auch in internationalen Beziehungen. Dazu gehört das Verbot von wettbewerbswidrigem Verhalten, von Kartell- und Monopolbildung, von Schwarzarbeit, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Gewalt. Die Einhaltung von Menschenrechten und Menschenrechtsverfahren wird insbesondere entsprechend der Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) gewährleistet. In unserer Grundsatzerklärung über die Einhaltung der Menschenrechte bekennen wir uns zu höchsten Nachhaltigkeitsstandards, die ökologische und soziale Verantwortung sowie eine gute Corporate Governance umfassen.

Verantwortungsvolle Lieferkette – Flughafen München
Compliance-Management-System